In Archiv 2020

Es profitieren alle.

Neben der zeitlich befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses erfolgen auch ein Ausbau und eine Vereinfachung des Mieterabzugs sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge. Damit profitieren alle von den Konjunkturmassnahmen.

Keine Anheizung des Steuerwettbewerbs.

Da die Senkung des Kantonssteuerfusses und die Erhöhung der persönlichen Abzüge befristet sind, wird der Steuerwettbewerb nicht angeheizt. Vielmehr werden die Unternehmen und die Bevölkerung massvoll entlastet.

Keine Erhöhung der Miet- und Immobilienpreise.

Mit einer lediglich befristeten Senkung des Steuerfusses und einer ebensolchen Erhöhung der persönlichen Abzüge werden keine auswärtigen Personen oder Unternehmen in den Kanton Zug gelockt. Damit werden auch die Mietpreise nicht in die Höhe getrieben. Im Gegenteil: Mit dem in der Vorlage ebenfalls enthaltenen Ausbau und der Vereinfachung des Mieterabzugs findet indirekt eine finanzielle Entlastung bei den Mietkosten statt.

Stärkung des Wirtschaftsraumes.

In der aktuellen Lage gilt es, die negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus so klein wie möglich zu halten. Es braucht rasche und unbürokratische Hilfe. Im Kontext mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt die vorgesehene Gesetzesrevision im jetzigen Zeitpunkt das beste Konjunkturmassnahmenpaket dar. Sie fördert die Qualität des Kantons Zug, sie stärkt die Attraktivität unseres Lebens- und Wohnraums und sie sichert die Stärke unseres Wirtschaftsraums.

Weitere Informationen: www.steuerpaket-ja.ch